Digitalisierung in der Arztpraxis

Ab 01.01.2024 wird das elektronische Rezept (eRezept) verpflichtend eingeführt. Dies nehmen wir zum Anlass Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der Digitalisierung in Arztpraxen zu geben.

Folgende Anwendungen stehen zur Verfügung:

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die eAU wird elektronisch an die Krankenkassen versendet. Dort werden die Daten digital von den Arbeitgebern abgerufen. PatientInnen benötigen keinen Ausdruck mehr.

  • Elektronisches Rezept (eRezept): Verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen ab 01.01.2024 nur noch elektronisch verordnet werden. PatientInnen erhalten Ihr Medikament indem Sie bei der Apotheke Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen, alternativ dazu kann eine App auf dem Smartphone verwendet werden (Informationen erhalten Sie über Ihre Krankenkasse) oder ein QR-Code durch die Praxis ausgedruckt werden. Rezeptwünsche müssen dazu 2 Tage im Voraus schriftlich in unserer Praxis abgegeben werden.

  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief): Ärzte und Psychotherapeuten können elektronische Arztbriefe direkt aus Ihrem Praxisverwaltungssystem heraus versenden und empfangen.

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die Elektronische Gesundheitskarte hat die alte Krankenversichertenkarte abgelöst. Auf der Karte gespeichert sind Stammdaten des Versicherten. Dazu können z.B. ein elektronischer Medikationsplan (eMP) und notfallrelevante Informationen abgelegt werden. Die eGK wird ab 01.01.24 benötigt um ein e-Rezept in der Apotheke einzulösen.

  • Elektronische Patientenakte (ePA): Die elektronische Patientenakte soll das zentrale Element der digitalen Gesundheitsversorgung werden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. Ärzte können die ePA dann mit Gesundheitsdaten befüllen.